Welche Flächen eignen sich für Photovoltaikanlagen?

Entscheidend ist, dass auf der Fläche eine Genehmigung und ein wirtschaftlicher Betrieb der Photovoltaikanlage möglich erscheinen.

Es gibt eine Vielzahl von Restriktionskriterien, welche die Errichtung von Photovoltaikanlagen ausschließen. Hierzu gehören z.B. einige Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und, je nach Bundesland, auch
weitere Ausschlussflächen wie z.B. besonders wertvolle, landwirtschaftliche Böden.

Über die Wirtschaftlichkeit einer Anlage entscheiden u.a. die Größe, Ausrichtung und Neigung der Fläche sowie die Distanz zum nächsten Netzanschlusspunkt.

Um eine Chance auf eine EEG Vergütung für den Strom aus der Anlage zu erhalten, muss die Fläche zudem einer der Flächenkategorien entsprechen, die das EEG für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vorsieht.

Wie erfolgt die Standortauswahl für eine Freiflächen-PV-Anlage?

Bei der Auswahl von Standorten für eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage (PV-FFA) richtet sich RES nach den allgemeinen Kriterien für eine naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Bevorzugt werden dabei vorbelastete Flächen wie Industriebrachen, alte Militärflächen, Altdeponien, ehemalige Rohstoff-Abbaugebiete, die Umgebung von Verkehrsflächen oder Versorgungsinfrastruktur, intensiv bewirtschaftete oder unwirtschaftliche Ackerflächen, große, vollversiegelte Flächen im Allgemeinen, landschaftsästhetisch vorbelastete Flächen oder Flächen der Zone III von Wasserschutzgebieten.

Auch in Naturparks, regionalen Grünzügen, überschwemmungsgefährdeten Gebieten, Renaturierungsflächen, Wasserschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, Räumen mit einem mittel- bis hochwertigen Landschaftsbild, Erholungsgebieten oder landwirtschaftlichen Gebieten ist die Installation einer Photovoltaik-Freiflächenanlage unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beeinträchtigt der Solarpark die landwirtschaftliche Nutzung?

Bis zum Bau des Solarparks können die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Durch Abstimmung mit dem Landeigentümer stellen wir sicher, dass sich die Planung der Bauarbeiten in die landwirtschaftlichen Produktionszyklen eingliedert.

Während der Betriebszeit des Solarparks ist die reguläre landwirtschaftliche Nutzung der Photovoltaikfläche jedoch nicht möglich. Allerdings kann das Grünland unter und die Fläche zwischen den Solarmodulen mit Schafen beweidet werden.

Die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen wird durch den Solarpark jedoch nicht eingeschränkt.

Photovoltaikanlagen werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren betrieben. Nach Betriebsende wird die Anlage vollständig zurückgebaut, sodass die Flächen wieder für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen.

Hat der Solarpark Einfluss auf die Pachtpreise von Grundstücken?

Die Pachtpreise für landwirtschaftlich genutzte Flächen sind insbesondere in den letzten zehn Jahren angestiegen. Haupttreiber hierfür ist laut Experten die allgemeine Kapitalmarktentwicklung der vergangenen Jahre mit niedrigen Zinsen.

Durch zusätzlichen Druck von neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen konzentriert sich der Anstieg besonders in Regionen in der Nähe von Ballungszentren.

Energieerzeugung durch Biogasanlagen ist ein weiterer Treiber der Preise aufgrund der großen Flächenbedarfe im Verhältnis zur Menge der erzeugten Energie. Im Verhältnis zur Solarenergie sind diese vergleichsweise ineffizient.

Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch durch neue Wind- und Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen regional begrenzt die Preise beeinflusst wurden.

Mehr erfahren:

Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (2023), Warum Bodenpreise seit Jahren steigen

Thünen-Institut für Betriebswirtschaft, Braunschweig (2022), Abschätzung des zukünftigen Flächenbedarfs von PhotovoltaikFreiflächenanlagen